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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Buchhalterische Erfassung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Abzugsfähige Aufwendungen müssen der buchhalterischen Erfassung, der Zuordnung nach dem Periodenprinzip (Accrual-Prinzip), der Korrelation mit den Erträgen und dem dokumentarischen Nachweis entsprechen. Sie müssen auf realen Geschäftsvorgängen beruhen und dürfen nach dem LIS (Ley del Impuesto sobre Sociedades) nicht als nicht abzugsfähig eingestuft werden. Die Rechnung ist das vorrangige Beweismittel, aber die Realität des Geschäftsvorgangs kann durch andere rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden.

Die Position der DGT bleibt im gesamten Zeitraum konstant. Das Kriterium fordert wiederholt die buchhalterische Erfassung, das Periodenprinzip, die Korrelation mit den Erträgen und den dokumentarischen Nachweis für die Abzugsfähigkeit. Seit 2014 bis 2026 sind keine Änderungen der wesentlichen Anforderungen zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 17 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V3876-15 3. Dez. 2015

Berufsverbände: Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen in der Körperschaftsteuer

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
gastos deduciblescuotas colegialesimputación por devengojustificación documentalinscripción contable LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 15.1.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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