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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auslagen für Rechnung eines Dritten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2016–2025

Geltende Auffassung

Die Steuerbefreiung für Verpflegungsmehraufwendungen gemäß Artikel 9 der Verordnung ist nur anwendbar, wenn ein Arbeitsverhältnis mit den Merkmalen der Abhängigkeit und Fremdheit besteht. Bei Personen ohne Arbeitsverhältnis sind Pauschalbeträge nur dann nicht steuerpflichtig, wenn es sich um Auslagen für Rechnung eines Dritten handelt, was voraussetzt, dass das Unternehmen die Transportmittel oder die Unterkunft direkt bereitstellt. Die Erstattung von Auslagen ohne Nachweis ihrer strikten Notwendigkeit oder die Zahlung von freien Beträgen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Position der DGT bleibt in der gesamten analysierten Sequenz konstant. Das Kriterium legt fest, dass das Fehlen eines Arbeitsverhältnisses die Anwendung des Regimes für steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen ausschließt und die direkte Bereitstellung von Mitteln verlangt, um eine Besteuerung zu vermeiden. Es sind keine Änderungen der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine ständige Wiederholung der Notwendigkeit, die Art der Auslagen für Rechnung eines Dritten nachzuweisen.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 2. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0314-25 17. März 2025

Reisekostenpauschalen sind ohne Arbeitsverhältnis nicht steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajogastos por cuenta de un terceroexención de dietasrelación laboralgastos de locomoción LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.dRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0551-20 6. März 2020

Vergütungen für Nachhilfeunterricht gelten als steuerpflichtige Arbeitseinkünfte

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoretención a cuentarégimen de dietasgastos por cuenta de un tercerocantidades a tanto alzado LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.dLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0310-20 11. Feb. 2020

Vom Vorstandsvorsitzenden genutzte Dienstwohnung gilt als Sachbezug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
retribución en especiegastos por cuenta de un tercerorendimientos del trabajorégimen de dietasvaloración de vivienda LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 16.2.eLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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