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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verpflegungsaufwand: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Zulagen für Verpflegung und Unterkunft sind steuerfrei, wenn sie Ausgaben in einer anderen Gemeinde als dem gewöhnlichen Aufenthaltsort ausgleichen, die Grenzen des RIRPF nicht überschreiten und die Dauer neun Monate nicht übersteigt. Für die Steuerbefreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) der LIRPF im Ausland ist es erforderlich, dass die Arbeit tatsächlich außerhalb des Landes und für eine nicht ansässige Einheit in einem Gebiet mit einer vergleichbaren Steuer geleistet wird. Diese Zulagen können in das System der spezifischen Vergütungen integriert werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen für Arbeitnehmer gemäß dem RIRPF stabil. Die Entwicklung zeigt sich in der Abgrenzung der Anwendung dieser Befreiungen, wobei klargestellt wurde, dass sie nicht für Selbstständige gelten, sowie in der Präzisierung der Territorialitäts- und Einheitenanforderungen für Tätigkeiten im Ausland.

Wendepunkte

  1. V0562-21

    Stellt klar, dass das Befreiungsregime für Tagegelder gemäß dem RIRPF (Reglamento del IRPF) ausschließlich für Arbeitnehmer gilt und nicht auf selbstständige wirtschaftliche Tätigkeiten anwendbar ist.

  2. V0911-26

    Präzisiert, dass die Befreiung für Tätigkeiten im Ausland die tatsächliche Ausführung der Arbeit für eine nicht ansässige Einheit in einem Gebiet mit einer vergleichbaren Steuer erfordert.

Analyse auf Grundlage von 47 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0463-26 27. Feb. 2026

Steuerbefreiung bei Entschädigungen für vorübergehende Wohnsitz nur bei Nachweis der Aufenthaltskosten und Einhaltung der Verpflegungsgrenzen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnización por residencia eventualgastos de manutencióngastos de estanciaexención de gravamencomisión de servicio RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9.A.3RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9.A.3.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0314-25 17. März 2025

Reisekostenpauschalen sind ohne Arbeitsverhältnis nicht steuerfrei

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajoexención de dietasgastos de locomocióngastos de manutenciónrelación laboral LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1.dRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1130-23 4. Mai 2023

Mietvertrag nicht als Nachweis für die Befreiung von Übernachtungskosten zulässig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
gastos de manutencióngastos de estanciaestablecimientos de hosteleríaresidencia eventualexención de gravamen RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 9.A.3LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0776-22 11. Apr. 2022

Reise- und Verpflegungskosten ab dem Wohnsitz sind nicht abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación directacorrelación de ingresoselementos afectosgastos de manutenciónactividad económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2350-21 18. Aug. 2021

Abzugsfähigkeit von Verpflegungsaufwendungen erfordert elektronische Zahlung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
gastos de manutenciónatenciones a clientesmedios electrónicos de pagoestimación directajustificación de gastos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30.2.c
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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