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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Instandhaltungskosten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Im Bereich der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegen Personenkraftwagen einer Vermutung der betrieblichen Nutzung von 50 %, wobei ein abweichender Grad nachgewiesen werden kann. Kraftstoff- und Instandhaltungskosten sind abzugsfähig, wenn nachgewiesen wird, dass ihr Verbrauch der Ausübung der Tätigkeit dient. Bei der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) setzt die Abzugsfähigkeit von Ausgaben und Abschreibungen voraus, dass das Fahrzeug ein dem Betrieb zugeordnetes Vermögensgegenstand ist, was eine ausschließliche Nutzung für die berufliche Tätigkeit erfordert.

Die Position der DGT bleibt über die gesamte analysierte Sequenz hinweg konstant. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der betrieblichen Nutzung von Personenkraftwagen im Bereich der IVA oder bei der Anforderung der ausschließlichen Nutzung für die Abzugsfähigkeit im Bereich der IRPF zu beobachten. Die Rechtsprechung ist von 2015 bis 2024 einheitlich.

Analyse auf Grundlage von 8 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V0543-20 6. März 2020

Vorsteuerabzug bei gemischten Fahrzeugen für den Gütertransport möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción de cuotasbienes de inversiónafectación a la actividadvehículo mixtopresunción de afectación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 93.CuatroLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 94.Uno.1º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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