Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Wesentliche Zwecke: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Beiträge zu Berufsverbänden sind bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig, wenn die Mitgliedschaft zur Erbringung der Dienstleistungen obligatorisch ist. Der Abzug ist auf den Teil beschränkt, der den wesentlichen Zwecke der Institution entspricht. Der abzugsfähige Betrag umfasst sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch die Aufnahmegebühren, mit einer Grenze von 500 Euro pro Jahr.

Die Position der DGT ist seit 2016 konstant geblieben. Es gab keine Änderungen bei den Anforderungen an die Verpflichtung, die wesentlichen Zwecke oder die Grenze von 500 Euro. Die einzige Entwicklung ist die Klarstellung, dass auch die Aufnahmegebühren abzugsfähig sind, wie in den Auskünften von 2020 und 2023 bestätigt wurde.

Wendepunkte

  1. V2226-20

    Es wird präzisiert, dass die Abzugsfähigkeit sowohl die Aufnahmegebühren als auch die Mitgliedsbeiträge umfasst.

Analyse auf Grundlage von 14 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V2073-20 23. Juni 2020

Berufsverbände: Beiträge nur abzugsfähig bei obligatorischer Mitgliedschaft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
gastos deduciblesrendimientos del trabajocolegiación obligatoriafines esencialescuotas de colegios profesionales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19.2.dRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1423-20 14. Mai 2020

Berufsverbände: Beiträge nur abzugsfähig bei verpflichtender Mitgliedschaft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
gastos deduciblesrendimientos del trabajocolegiación obligatoriafines esencialescuotas de colegios profesionales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19.2.dReglamento del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1100-20 28. Apr. 2020

Berufsverbände: Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei der Einkommensteuer (IRPF)

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajogastos deduciblescolegiación obligatoriafines esencialescuotas de colegios profesionales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19.2.dRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0919-18 9. Apr. 2018

Berufsverbände: Beiträge nur abzugsfähig bei verpflichtender Mitgliedschaft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
gastos deduciblesrendimientos del trabajocolegiación obligatoriacuotas de colegios profesionalesfines esenciales LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19.2.dRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt