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V1008-26 6. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento neto del trabajo

Abzug von Pflichtbeiträgen für Berufsverbände und Aufnahmegebühren bis zu 500 Euro möglich

Ein Anwalt fragt an, ob die an die Anwaltskammer Madrid (ICAM) gezahlten Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren steuerlich abzugsfähig sind. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass diese abzugsfähig sind, sofern die Mitgliedschaft für die Berufsausübung obligatorisch ist und den wesentlichen Zwecken der Tätigkeit dient.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

Las cuotas a colegios profesionales son deducibles cuando la colegiación es obligatoria para prestar los servicios laborales, siempre que correspondan a los fines esenciales de la institución. Esta deducibilidad incluye tanto las cuotas de colegiación como los importes pagados por la inscripción. El límite de deducción es de 500 euros anuales.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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