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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Befreiungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Sachbezüge, die sich aus einer vertraglichen Verpflichtung oder Vereinbarung zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ergeben, können gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Befreiungen des Artikels 42 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) in Anspruch nehmen. Im Falle von Garagenplätzen müssen diese im selben Akt wie die Wohnung erworben werden, sich im selben Gebäude oder Immobilienkomplex befinden und zur ausschließlichen Nutzung bestimmt sein, um der Wohnung als Hauptwohnsitz gleichgestellt zu werden. Die Vermittlung von Zahlungen an Dritte auf Anweisung des Arbeitnehmers stellt keinen Sachbezug dar.

Die Position der DGT zeigt keine kohärente rechtliche Entwicklung bezüglich eines einzelnen Befreiungskonzepts, da sich die Auskünfte auf heterogene Sachverhalte beziehen. Es ist eine stetige Anwendung der Vorschriften über Arbeitsentlohnung sowie eine Abgrenzung spezifischer Anforderungen für die Einstufung als Hauptwohnsitz und Sachbezüge zu beobachten.

Wendepunkte

  1. V0429-26

    Präzisiert, dass ein Garagenplatz, um der Wohnung als Hauptwohnsitz gleichgestellt zu werden, im selben Akt, im selben Gebäude oder Komplex erworben werden muss und zur ausschließlichen Nutzung bestimmt sein muss.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V1804-23 21. Juni 2023

Teilweiser Ersatz der Geldvergütung durch Sachbezüge oder Zahlungsvermittlung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
retribuciones en especiemediación de pagorendimientos del trabajoexencionesretribución dineraria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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