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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ausschluss der Methode — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Der Ausschluss der Methode der objektiven Schätzung erfolgt mit Wirkung ab Beginn des unmittelbar auf das Jahr der Ausschlussursache folgenden Jahres. Dieser Ausschluss verpflichtet zur Anwendung der vereinfachten Form der direkten Schätzung für einen Mindestzeitraum von drei Jahren. Um zur Methode der objektiven Schätzung zurückzukehren, muss der Steuerpflichtige die Anwendungsvoraussetzungen im unmittelbar vor dem Jahr der Rückkehr liegenden Wirtschaftsjahr erfüllen.

Die Position der DGT bleibt in der gesamten analysierten Sequenz konstant. Die Auskünfte bestätigen wiederholt, dass der Ausschluss die Verpflichtung zur Verbleib in der direkten Schätzung für drei Jahre begründet und dass die Rückkehr zur objektiven Methode die Einhaltung der Grenzwerte im Vorjahr erfordert.

Analyse auf Grundlage von 9 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 30. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V2282-14 5. Sept. 2014

Ausschluss der Methode der objektiven Schätzung ab Beginn des Folgejahres

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación objetivaestimación directaexclusión del métodoincompatibilidadperíodo impositivo RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 28.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 32.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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