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V3459-20 30. November 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Anwendung der pauschalierten Gewinnermittlung in der Forstwirtschaft nach Ablauf der dreijährigen Ausschlussfrist möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der anzuwendenden Methode für seine forstwirtschaftliche Tätigkeit im Jahr 2020, nachdem er im Jahr 2017 die direkte Gewinnermittlung angewandt hat. Die DGT stellt klar, dass nach Ablauf der dreijährigen Ausschlussfrist die Rückkehr zur pauschalierten Gewinnermittlung zulässig ist, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Methode zur Ermittlung der Erträge, die der Anfragende zur Bestimmung des Nettoertrags der forstwirtschaftlichen Tätigkeit im Jahr 2020 anwenden muss.

Die Entscheidung der DGT

Die Unvereinbarkeit zwischen der direkten und der objektiven Schätzung verpflichtet zur Anwendung der direkten Methode, was den Steuerpflichtigen für drei Jahre von der objektiven Methode ausschließt. Im Jahr 2020 ist es nach Ablauf der Jahre 2017, 2018 und 2019 möglich, die Methode der objektiven Schätzung anzuwenden. Hierfür dürfen die Grenzwerte der Anordnung HAC/1164/2019 im Jahr 2019 nicht überschritten worden sein und es darf kein Verzicht auf die Methode erfolgt sein.

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