Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Methode der Pauschalbesteuerung (Estimación Objetiva) ermöglicht eine Reduzierung um 30 % auf die Nettoerträge bei Erzeugungszeiträumen von mehr als zwei Jahren, sofern diese nicht aus einer Tätigkeit stammen, die regelmäßig oder gewöhnlich ausgeübt wird, und unter einer Grenze von 300.000 Euro pro Jahr. Um auf die Reduzierung von 20 % auf den positiven Nettoertrag zugreifen zu können, ist es zwingend erforderlich, den Ertrag im Zeitraum des Tätigkeitsbeginns mittels der direkten Schätzung (Estimación Directa) ermittelt zu haben. Das Umsatzvolumen für die Grenzwerte der Methode schließt den Ausgleich des Sonderregimes für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der Mehrwertsteuer (IVA) nicht ein.
Die DGT behält spezifische Kriterien hinsichtlich der Anwendung von Reduzierungen und der Ermittlung von Einnahmen bei, ohne dass zwischen den Auskünften eine Änderung der Rechtsprechung erkennbar ist. Es ist eine technische Anwendung der geltenden Vorschriften über Unvereinbarkeiten, Umsatzgrenzen und die Unabhängigkeit der Besteuerung in Personengesellschaften (Comunidades de Bienes) zu beobachten. Es gibt keine dogmatische Entwicklung, sondern lediglich eine Anwendung der verschiedenen Regeln der Vorschriften zur Pauschalbesteuerung.
Wendepunkte
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Legt fest, dass für die 20 %-ige Reduzierung die Voraussetzung besteht, dass im Zeitraum des Tätigkeitsbeginns der Ertrag mittels direkter Schätzung ermittelt wird.
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Präzisiert, dass das Umsatzvolumen für die Methode den Ausgleich des Sonderregimes für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei der IVA nicht einschließt.
Analyse auf Grundlage von 20 der 20 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. Juli 2026.