Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Berufskrankheit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Schadenersatzleistungen aus zivilrechtlicher Haftung für Personenschäden sind von der IRPF (Einkommensteuer) befreit, sofern ihre Höhe rechtlich oder gerichtlich anerkannt wurde, einschließlich Vereinbarungen durch einen Vergleichsprotokoll unter Mitwirkung des Justizbeamten (Letrada de la Administración de Justicia). Andererseits stellen Versicherungsprämien für Arbeitsunfall- oder Haftpflichtversicherungen, die vom Unternehmen gezahlt werden, keine Sachbezüge dar, wenn sie ausschließlich diese Risiken abdecken. Der Begriff des Arbeitsunfalls für diese Befreiungen schließt Berufskrankheiten ein, sofern im Vertrag keine ausdrückliche Ausnahme vorgesehen ist.

Die DGT vertritt weiterhin eine klare Unterscheidung zwischen der Befreiung von Schadenersatzleistungen für Personenschäden und der Besteuerung von Zuschlägen auf Leistungen. Die Position, dass Versicherungsprämien für Unfälle kein Sachbezug darstellen, ist konstant geblieben, wobei präzisiert wurde, dass Berufskrankheiten in den Begriff des Arbeitsunfalls integriert sind. Schließlich wurde die Auslegung der gerichtlich anerkannten Höhe auf Vergleichsvereinbarungen ausgeweitet.

Wendepunkte

  1. V1134-24

    Stellt klar, dass die gerichtlich anerkannte Höhe für die Befreiung bei Personenschäden auch Zwischenlösungen unter gerichtlicher Mitwirkung umfasst, wie etwa das Vergleichsprotokoll.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 2. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V0718-22 1. Apr. 2022

Arbeitgeberfinanzierte Unfallversicherungsprämien gelten nicht als Sachbezug

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rentas en especierendimientos del trabajoseguro de accidente laboralresponsabilidad civilenfermedad profesional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 42.2.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2567-15 4. Sept. 2015

Schadenersatz bei Personenschäden ist von der Einkommensteuer (IRPF) befreit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnizaciónresponsabilidad civildaños personalesrenta exentaenfermedad profesional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.dLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1183-14 28. Apr. 2014

Schadensersatz bei Berufskrankheit ist von der Einkommensteuer befreit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
indemnizaciónresponsabilidad civildaños personalesrenta exentaenfermedad profesional LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.dLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt