Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Der Mehrwertsteuer (IVA) Satz von 0 % für In-vitro-Diagnostika für SARS-CoV-2 endete am 30. Juni 2023. Ab dem 1. Juli 2023 unterliegen diese Produkte dem Regelsatz von 21 %, sofern sie nicht die Voraussetzungen für den ermäßigten Satz von 10 % erfüllen. Für den Zeitraum der Gültigkeit der 0 %-Regelung setzte die Begünstigung die Einhaltung der Richtlinie 98/79/EG oder der Verordnung (EU) 2017/746 voraus.
Die Position der DGT blieb während der Pandemie konstant und verlangte stets die Konformität mit den europäischen technischen Vorschriften, um den Satz von 0 % anzuwenden. Die Entwicklung zeigt einen Übergang von der Anwendung des 0 %-Satzes für damit verbundene Produkte und Dienstleistungen hin zum Erlöschen dieser Sonderregelung im Juli 2023. Nach dem Ende der Maßnahme kehrt die Besteuerung je nach Art des Produkts zu den allgemeinen oder ermäßigten Sätzen zurück.
Wendepunkte
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Der 30. Juni 2023 markiert das Ende des Sondersteuersatzes von 0 %, wobei festgelegt wurde, dass die Produkte mit 21 % besteuert werden, wenn sie nicht für den ermäßigten Satz von 10 % infrage kommen.
Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.