Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die im Rahmen der Langzeitarbeitslosigkeit bezogenen Beträge gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (IRPF). Diese Leistungen können den Abzug von 40 % in Anspruch nehmen, wenn sie als Kapitalzahlung geleistet werden und die Fristen der zwölften Übergangsbestimmung einhalten. Der Zeitpunkt der Liquidität tritt in dem Moment ein, in dem die Voraussetzungen für die Auszahlung der erworbenen Ansprüche erfüllt sind.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung dieser Beträge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit stabil. Jüngste Auskünfte bestätigen, dass die Anwendung des 40 %-Abzugs von der Einhaltung der Fristen der zwölften Übergangsbestimmung und dem Zeitpunkt abhängt, in dem die Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen erfüllt sind.
Analyse auf Grundlage von 49 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 16. September 2026.