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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gerichtliche Entscheidung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die durch gerichtliche Entscheidung geleisteten Unterhaltszahlungen an Personen, die nicht die Kinder sind, ermöglichen eine Minderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (IRPF). Übersteigt der Betrag den Grenzwert, mindert der Restbetrag die Bemessungsgrundlage für Ersparnisse. Die Art der Verpflichtung und die Zahlung müssen gegenüber der Verwaltung als Sachverhalte nachgewiesen werden.

Die DGT hält die Anforderung einer gerichtlichen Entscheidung für die Anwendung von Abzügen für Unterhalt oder Pensionen aufrecht. Die Position hat sich von der technischen Unterscheidung zwischen Unterhalt (alimentos) und nachehelichen Unterhaltszahlungen (pensiones compensatorias) hin zu einer größeren Klarheit über den Umfang des Abzugs für Unterhalt zugunsten anderer Familienmitglieder entwickelt. Es wird bestätigt, dass die gerichtliche Entscheidung die unabdingbare Voraussetzung ist, um die Einstufung privater Vereinbarungen zu vermeiden.

Wendepunkte

  1. V1514-17

    Legt fest, dass Mediationsvereinbarungen für den Abzug nicht ausreichen, und fordert strikt eine gerichtliche Entscheidung.

  2. V0337-21

    Präzisiert das Spezialitätsregime für die Berechnung des staatlichen und regionalen Gesamttarifbetrags, wenn Unterhalt an Kinder durch gerichtliche Entscheidung geleistet wird.

  3. V5315-26

    Erweitert die Möglichkeit zur Minderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage auf Unterhaltszahlungen zugunsten von Personen, die nicht die Kinder sind.

Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V2549-22 15. Dez. 2022

Abzug der Unterhaltsrente des Verstorbenen von der Bemessungsgrundlage möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pensión compensatoriareducción en la base imponibleherederodecisión judicialrendimiento de trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.fLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 55
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0184-19 29. Jan. 2019

Private Zahlungen ohne gerichtliche Bestätigung sind keine Unterhaltszahlungen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pensión compensatoriareducción en la base imponibledecisión judicialusufructo de bienesanualidades por alimentos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2870-18 5. Nov. 2018

Abzug von Unterhaltszahlungen nur bei gerichtlicher Entscheidung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
anualidades por alimentosdecisión judicialbase liquidable generalcuota íntegra autonómicaobligado de hecho LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 55LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2964-14 3. Nov. 2014

Unklarheit bei Abzug von Unterhaltsleistungen an Eltern

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción en la base imponibleanualidades por alimentosobligación de alimentosacuerdo transaccionaldecisión judicial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 55Código Civil
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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