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V2201-24 14. Oktober 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · anualidades por alimentos

Unterhaltsrenten für Kinder mindern nicht die Bemessungsgrundlage, ermöglichen aber getrennte Steuertarife

Der Anfragende erkundigt sich nach dem Alter und den Bedingungen, unter denen er das System der Unterhaltsrenten in seiner Einkommensteuer (IRPF) anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge die allgemeine Bemessungsgrundlage nicht reduzieren, jedoch die getrennte Anwendung staatlicher und regionaler Steuertarife ermöglichen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bis zu welchem Alter und/oder unter welchen Umständen kann das System der Unterhaltsrenten in der Einkommensteuererklärung angewendet werden.

Die Entscheidung der DGT

Unterhaltsrenten zugunsten der Kinder können die allgemeine Bemessungsgrundlage gemäß Artikel 55 des LIRPF nicht mindern. Gleichwohl können die staatlichen und regionalen Skalen getrennt auf den Betrag der Renten und auf den Rest der Bemessungsgrundlage angewendet werden, sofern diese durch gerichtliche Entscheidung geleistet werden und das Kind keinen Anspruch auf den Mindestfreibetrag für Nachkommen hat. Die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt endet nicht mit einem bestimmten Alter, sondern aufgrund spezifischer Ursachen des Bürgerlichen Gesetzbuches, wie etwa wenn das Kind für sich selbst sorgen kann oder der Verpflichtete nicht in der Lage ist, diese zu leisten.

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