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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nicht rechtlich getrennter Ehegatte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 32 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Für den Abzug für einen nicht rechtlich getrennten Ehegatten mit Behinderung muss der Steuerpflichtige eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit ausüben oder Arbeitslosengeld, Renten der Sozialversicherung (Seguridad Social) oder Leistungen der Clases Pasivas beziehen. Das Einkommen des Ehegatten darf 8.000 Euro pro Jahr (ausgenommen steuerfreie Einkünfte) nicht überschreiten und darf keinen Anspruch auf andere Abzüge für Nachkommen oder Vorfahren begründen. Der Status einer Beurlaubung (excedencia) bei gleichzeitigem Beitragsnachweis gilt nicht als selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einkommensanforderungen des Ehegatten und des Ausschlusses anderer Abzüge konstant. Die Begriffe Einkommen und Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen wurden präzisiert, wobei klargestellt wurde, dass eine Beurlaubung nicht als Erwerbstätigkeit zählt. Die Rechtsprechung konzentrierte sich darauf, die Berechnung der Nettoarbeitserträge für die Grenze von 8.000 Euro abzugrenzen.

Wendepunkte

  1. V1312-19

    Definiert die Zusammensetzung des Einkommens für die Grenze von 8.000 Euro durch die algebraische Summe aus Nettoerträgen, Zurechnungen und Vermögensgewinnen.

  2. V0221-26

    Stellt klar, dass der Status einer Beurlaubung bei gleichzeitigem Beitrag zur Sozialversicherung nicht einer selbstständigen oder abhängigen Erwerbstätigkeit für den Abzug gleichkommt.

Analyse auf Grundlage von 29 der 32 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1672-24 10. Juli 2024

Abzug für behinderten Ehegatten auch bei Bezug von Sozialversicherungsrenten möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadcónyuge no separado legalmenterendimientos del trabajopensión de incapacidad permanenterentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1032-22 6. Mai 2022

Abzug für behinderten Ehegatten: Nettoeinkommen darf 8.000 Euro nicht überschreiten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadcónyuge no separado legalmenterendimiento neto del trabajoincapacidad permanente totalrentas exentas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).1ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2619-21 27. Okt. 2021

Kein Abzug für behinderten Ehegatten bei Jahreseinkommen über 8.000 Euro möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadrendimientos del trabajorendimiento netocónyuge no separado legalmentedependencia económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2042-21 8. Juli 2021

Der Abzug für einen Ehegatten mit Behinderung kann gewährt werden, wenn Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit bezogen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por cónyuge con discapacidadincapacidad temporalrendimiento neto del trabajoprestaciones de la seguridad socialcónyuge no separado legalmente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2274-20 6. Juli 2020

Abzug für behinderten Ehegatten bei Vorliegen einer Erwerbsminderungsrente möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por discapacidadcónyuge no separado legalmenteincapacidad permanentegrado de minusvalíarendimiento neto del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 19
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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