Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Leistungen aus Pensionsplänen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Abzug von 40 % gemäß der zwölften Übergangsbestimmung des IRPF (Einkommensteuergesetz) findet auf den Teil der Leistung Anwendung, der auf Beiträge bis zum 31. Dezember 2006 entfällt. Für die Anwendung muss die Leistung innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erhoben werden, basierend auf dem Jahr, in dem der Rentenfall eingetreten ist.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Leistungen und der Anwendung des 40 %-Abzugs stabil. Jüngste Auskünfte haben den Zeitpunkt präzisiert, an dem der Rentenfall in Fällen vorzeitiger Auszahlungen aufgrund von Betriebszugehörigkeit oder vorzeitigem Ruhestand eintritt, um die Berechnung der gesetzlichen Fristen zu bestimmen.
Wendepunkte
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Präzisiert, dass bei vorzeitiger Auszahlung der Rentenfall eintritt, sobald die Voraussetzungen für diese Auszahlung erfüllt sind.
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Stellt klar, dass beim vorzeitigen Ruhestand der Rentenfall mit Erfüllung der Voraussetzungen (wie Entlassung oder Erreichen des 60. Lebensjahres) eintritt, während er, sofern keine vorherigen Auszahlungen erfolgt sind, mit dem Übergang in die gesetzliche Rentenversicherung eintritt.
Analyse auf Grundlage von 39 der 40 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.