Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Bei der Methode der objektiven Schätzung erfolgt die Abschreibung des Sachanlagevermögens mittels linearer Koeffizienten auf den Anschaffungspreis oder die Herstellungskosten. Für Transportmittel und das übrige Sachanlagevermögen wird ein maximaler Koeffizient von 25 % bei einer maximalen Dauer von 8 Jahren angewandt. Die Abschreibung muss ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft beginnen und entsprechend den Nutzungstagen anteilig berechnet werden.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung linearer Koeffizienten für verschiedene Arten von Vermögenswerten stabil. Die Auskünfte konzentrieren sich auf die Klassifizierung spezifischer Elemente (Transport, Wäsche, Software oder Gebäude) innerhalb der Abschreibungstabellen des LIS (Gesellschaftsteuergesetz). Es ist kein Wechsel der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine konstante Anwendung der Koeffizienten entsprechend der Art des Wirtschaftsgutes.
Analyse auf Grundlage von 14 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.