Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Bemessungsgrundlage der IVPEE (Impuesto sobre el Valor de la Producción de la Energía Eléctrica) ist der Gesamtbetrag, der für die Erzeugung und Einspeisung in das Stromsystem von in Kraftwerksbusbars gemessener Energie erhalten wird. Für Energie, die in bilateralen Vertragsmärkten gehandelt wird, wird die Vergütung gemäß dem Preis der fest vereinbarten Transaktionen festgelegt. Bei Verträgen zwischen unabhängigen Unternehmen ist der Wert der vereinbarte Preis, wobei die Berechnungsmethode unerheblich ist.
Die Position der DGT bleibt in der Definition des steuerpflichtigen Sachverhalts und der Bemessungsgrundlage konstant. Die Auskünfte haben wiederholt bestätigt, dass die Steuer die in Kraftwerksbusbars gemessene Energie besteuert, die in das System eingespeist wird. Es sind keine Änderungen in der materiellen Kriterien festzustellen, lediglich Präzisierungen zur Selbstveranlagung und zur Bewertung bilateraler Verträge.
Analyse auf Grundlage von 14 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.