Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Es ist möglich, zusammenfassende Buchungen im Buchungsregister für ausgestellte Rechnungen vorzunehmen, sofern die Rechnungen dasselbe Ausstellungsdatum haben, die Identifizierung des Empfängers nicht zwingend erforderlich ist und die Steuerentstehung im selben Kalendermonat erfolgt. Für erhaltene Rechnungen ist eine globale zusammenfassende Buchung von Rechnungen eines einzigen Lieferanten am selben Datum zulässig, wenn der Gesamtbetrag ohne MwSt. (IVA) 6.000 Euro nicht übersteigt und jede einzelne Rechnung einen Betrag von maximal 500 Euro ohne MwSt. (IVA) aufweist.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Möglichkeit, zusammenfassende Buchungen im Buch für ausgestellte Rechnungen unter Berücksichtigung von Datums- und Entstehungsbedingungen vorzunehmen, konstant. Die einzige relevante Änderung ergibt sich bei der Behandlung der erhaltenen Rechnungen, wobei eine spezifische quantitative Grenze für die Zusammenfassung festgelegt wurde.
Wendepunkte
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Führt spezifische Bedingungen für die zusammenfassende Buchung im Buch für erhaltene Rechnungen ein: ein einziger Lieferant, ein Gesamtbetrag von weniger als 6.000 Euro und Einzelrechnungen von maximal 500 Euro ohne MwSt. (IVA).
Analyse auf Grundlage von 9 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.