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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vermietung von beweglichen Sachen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Die Vermietung von beweglichen Sachen stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, wenn eine eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln und personellen Ressourcen vorliegt. In diesem Fall ist kein Quellensteuerabzug im Rahmen der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) zulässig. Sofern die Vermietung keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, gilt sie als Einkunft aus beweglichem Kapital, die einer Quellensteuer von 19 % durch den Mieter unterliegt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und Einkünften aus beweglichem Kapital stabil. Die Auskünfte bestätigen, dass das Fehlen eines Quellensteuerabzugs in der Körperschaftsteuer von der Art der Tätigkeit des Empfängers abhängt. Es wurden konsistente Kriterien bezüglich der Klassifizierung im IAE (Einheitlicher Wirtschaftszweigindex) gemäß der materiellen Beschaffenheit der vermieteten Sache beibehalten.

Wendepunkte

  1. V2363-21

    Stellt klar, dass die Vermietung von E-Scootern eine Fahrzeugvermietung und kein Transport ist, da das Element des Fahrers oder Transporteurs fehlt.

Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V0361-25 16. März 2025

Übertragung einer sanierten Entsalzungsanlage: Kein Abzug für Investitionen in neue Anlagegüter ohne eigenes Betriebsmittelvermögen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
arrendamiento de industriaarrendamiento de bienes mueblesarrendamiento de bienes inmueblesordenación de medios de producciónactividad empresarial TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 78TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 79.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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