Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Subjektiver Anwendungsbereich — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Für die Anwendung des 0 %-Steuersatzes der Mehrwertsteuer (IVA) gemäß dem Königlichen Dekret-Gesetz 15/2020 muss der Empfänger eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, eine Klinik oder ein Krankenhaus oder eine soziale Einrichtung sein. Der Begriff einer Klinik oder eines Krankenhauses beschränkt sich auf Einrichtungen, die eine Gesundheitsversorgung mit mindestens stationärem Aufenthalt anbieten. Soziale Einrichtungen müssen die Anforderungen der Gemeinnützigkeit und der Gebührenfreiheit erfüllen.

Die Position der DGT bleibt in der Auslegung des subjektiven Anwendungsbereichs für den 0 %-Steuersatz der IVA konstant. Die Auskünfte aus den Jahren 2020 und 2021 bekräftigen einheitlich, dass der Begriff einer Klinik oder eines Krankenhauses einen stationären Aufenthalt erfordert. Während des analysierten Zeitraums sind keine Änderungen in der Auslegung dieser subjektiven Kategorien zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V3498-20 2. Dez. 2020

Kein 0 %-Umsatzsteuersatz für private Labore ohne stationären Betrieb

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivo del cero por cientomaterial sanitariocentro hospitalarioentidad de derecho públicorégimen de internamiento LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.Uno-a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2907-20 25. Sept. 2020

Nullsteuersatz bei Dialysebedarf nur für stationäre Einrichtungen anwendbar

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo del cero por cientoentidades de derecho públicocentros hospitalariosrégimen de internamientoentidades de carácter social LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2218-20 30. Juni 2020

Kein 0 %-Umsatzsteuersatz bei der Lieferung von Material an Zahnkliniken

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo del cero por cientoentidades de derecho públicocentros hospitalariosclínicas dentalesmaterial sanitario LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt