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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Künstlerische Tätigkeit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 20 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Einkünfte aus dem Verkauf von Eigenwerken und der Übertragung von Urheberrechten werden als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingestuft, da sie aus einer künstlerischen Tätigkeit stammen. Diese Einstufung bleibt auch dann bestehen, wenn die Transaktionen selten oder sporadisch erfolgen. Im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) müssen diese Einkünfte als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit in der direkten Schätzung (estimación directa) erfasst werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung künstlerischer Einkünfte als selbstständige Tätigkeit konstant, unabhängig von der Häufigkeit der Verkäufe. Die Auffassung wurde verstärkt, dass die Art der Tätigkeit (künstlerisch) die Einstufung der Einkünfte bestimmt, ungeachtet der Regelmäßigkeit oder Sporadizität der Vorgänge.

Wendepunkte

  1. V5030-16

    Legt fest, dass der Verkauf eines Werkes eines Fotografen als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gilt und der Abzug für deutlich unregelmäßige Einkünfte nicht zulässig ist.

  2. V3356-20

    Unterscheidet im Rahmen des Wirtschaftszweigverzeichnisses (IAE) zwischen selbstständiger und unternehmerischer Tätigkeit, basierend auf der manuellen Fertigung oder der Serienproduktion.

  3. V0893-25

    Bestätigt, dass die Einstufung als selbstständige Tätigkeit für den Verkauf von Werken und die Übertragung von Rechten unabhängig davon ist, ob die Transaktionen selten oder sporadisch erfolgen.

Analyse auf Grundlage von 19 der 20 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

20
V1129-24 23. Mai 2024

Einkünfte eines Kunstfotografen gelten als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades profesionalescesión de derechos de autorretención a cuentaactividad artísticaobligado a retener LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0367-23 21. Feb. 2023

Verkauf früherer Kunstwerke als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingestuft

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades económicasganancias patrimonialesactividad profesionalobra artísticaactividad artística LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1470-15 12. Mai 2015

24 % Quellensteuer auf Einkünfte aus der Überlassung von Bildrechten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
derecho de imagencesión de derechosretenciónrendimientos íntegrosactividad artística LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 101.10RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 101.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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