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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Landwirtschaftliche Tätigkeit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 62 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten nicht als gewerbliche Tätigkeiten und stellen keinen steuerpflichtigen Tatbestand der IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) dar, einschließlich des Verkaufs von Erzeugnissen des eigenen Betriebes am Ort der Produktion. Jedoch unterliegen Verkäufe von Materialien, die nicht zum eigenen Betrieb gehören, Verkäufe außerhalb des Produktionsortes oder die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte der Besteuerung. In letzteren Fällen muss die entsprechende Anmeldung beim IAE erfolgen.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der nicht gewerblichen Natur der landwirtschaftlichen Tätigkeit und deren Ausschluss aus der IAE konstant. Die Unterscheidung zwischen dem eigenen Betrieb und der Erbringung von Dienstleistungen oder Verkäufen außerhalb des Produktionsortes zur Bestimmung der Steuerpflicht wurde beibehalten. In der analysierten Abfolge sind keine Kriterienänderungen festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 59 der 62 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0982-25 10. Juni 2025

Anbau und Verkauf eigener Erzeugnisse am Produktionsort sind von der IAE befreit

SG de Tributos Locales
impuesto sobre actividades económicasactividad agrícolahecho imponiblelugar de producciónactividad empresarial TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 78TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 78.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1300-21 7. Mai 2021

Verkauf von Olivenöl nach Fremdfertigung erfordert Eintragung in das IAE

SG de Tributos Locales
actividad agrícolaactividad industrialhecho imponiblesubcontratación de fabricacióntransformación de productos TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 78TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 78.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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