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V0983-24 10. Mai 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Anwendung der Methode der objektiven Schätzung in der Olivenanbauwirtschaft möglich

Ein Eigentümer eines Olivenanbaubetriebs mit Erträgen von weniger als 6.000 Euro, der zudem angestellt ist, erkundigt sich nach der Möglichkeit der Besteuerung nach der Methode der objektiven Schätzung. Die DGT stellt klar, dass seine Tätigkeit unter diese Methode fällt, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Ertrag der landwirtschaftlichen Tätigkeit im Olivenanbau mittels der Methode der objektiven Schätzung ermittelt werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die landwirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist gemäß der Verordnung HFP/1359/2023 in die Methode der objektiven Schätzung der Einkommensteuer (IRPF) einbezogen. Zu diesem Zweck müssen die Ausschlussgrenzwerte gemäß Artikel 3 der genannten Verordnung eingehalten werden, und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Eine abhängige Beschäftigung stellt keinen Ausschlussgrund für diese Methode dar.

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