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Unterhaltsberechtigte Vorfahren müssen Einkommensgrenzen für den Steuerabzug erfüllen

Die Anwendung von Abzügen und Steuerermäßigungen in der Einkommensteuer (IRPF) erfordert die strikte Einhaltung von Bedingungen in Bezug auf das Zusammenleben, die Behinderung und das Einkommensniveau der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen. Eine aktuelle verbindliche Auskunft der Generaldirektion für Steuern (DGT) hat die Grenzen präzisiert, die Steuerzahler beachten müssen, um von diesen Steuervorteilen zu profitieren.

Was die DGT entschieden hat

Die DGT stellt fest, dass ein Vorfahre gleichzeitig die folgenden Anforderungen erfüllen muss, um als Abzugsposten für Vorfahren (mínimo por ascendientes) gelten zu können:

  • Er muss über 65 Jahre alt sein oder eine Behinderung von mindestens 33 % haben.
  • Er muss mindestens die Hälfte des Veranlagungszeitraums mit dem Steuerzahler zusammenleben.
  • Das Einkommen darf 8.000 Euro nicht überschreiten.
  • Es dürfen keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von mehr als 1.800 Euro erklärt werden.

Darüber hinaus stellt die Behörde klar, dass der Steuerzahler, wenn diese Anforderungen erfüllt sind und der Vorfahre eine Behinderung aufweist, auch den Abzug für unterhaltsberechtigte Vorfahren mit Behinderung gemäß den Bestimmungen in Artikel 81 bis des IRPF-Gesetzes anwenden kann. Schließlich wird bestätigt, dass Gewerkschaftsbeiträge weiterhin als abzugsfähige Kosten von den Nettoeinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie direkte Familienangehörige (Eltern oder Großeltern) haben, die von Ihnen abhängig sind, reicht das Zusammenleben oder die finanzielle Unterstützung allein nicht aus. Die Finanzverwaltung prüft genau, ob das Einkommensniveau dieser Vorfahren die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Wenn der Vorfahre Renten oder Einkünfte bezieht, die 8.000 Euro pro Jahr übersteigen, verliert er die Möglichkeit, als Abzugsposten für Vorfahren berücksichtigt zu werden, was die Bemessungsgrundlage des Steuerzahlers erhöht.

Falls das Familienmitglied eine anerkannte Behinderung hat, ist das gleichzeitige Anwenden des Behinderungsabzugs und des Abzugs für Vorfahren möglich, sofern die genannten Einkommens- und Zusammenlebensgrenzen eingehalten werden.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, die Zusammensetzung der Einkünfte der Vorfahren vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung zu überprüfen. Es muss sichergestellt werden, dass ihr Jahreseinkommen die Grenzen von 8.000 Euro für allgemeine Einkünfte oder 1.800 Euro für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nicht überschreitet. Da das Steuerrecht komplex ist und von der jeweiligen Situation der Kernfamilie abhängt, wird empfohlen, den Einzelfall zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Anwendung dieser Abzüge korrekt erfolgt und mögliche Anfragen der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) vermieden werden.

Häufige Fragen

Kann ich den Behinderungsabzug anwenden, wenn mein Vater hohe Einkünfte hat?
Für den Abzug für Vorfahren dürfen die Einkünfte 8.000 Euro nicht überschreiten; wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, ist die Ermäßigung nicht zulässig.
Was passiert, wenn der Vorfahre eine Behinderung hat?
Wenn er die Anforderungen an das Zusammenleben und das Einkommen erfüllt, kann sowohl der Abzug für Vorfahren als auch der Behinderungsabzug angewendet werden.
Offizielle verbindliche Auskunft V5373-26
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