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Steuerpflichtige können den Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs nicht absetzen, wenn es gebraucht ist

Die Anwendung steuerlicher Anreize für nachhaltige Mobilität ist ein wesentlicher Aspekt bei der Einkommensteuererklärung natürlicher Personen. Die Auslegung der technischen Anforderungen für den Zugang zu diesen Abzügen ist jedoch streng und entscheidet über die Durchführbarkeit des Steuervorteils.

Was die DGT entschieden hat

Die Dirección General de Tributos (DGT) hat die Möglichkeit geprüft, den in der 58. Zusatzbestimmung des Gesetzes über die Einkommensteuer natürlicher Personen (LIRPF) vorgesehenen Abzug für den Erwerb eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs anzuwenden. Der Anfragende stellte die Frage, ob er diesen Anreiz in Anspruch nehmen könne, nachdem er ein Fahrzeug erworben hatte, das zuvor bereits im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen worden war.

Das Kriterium der Verwaltung legt fest, dass der Abzug für den Erwerb von Elektrofahrzeugen den Abzug von 15 Prozent des Wertes eines neuen Elektrofahrzeugs ermöglicht. Da festgestellt wurde, dass das betreffende Fahrzeug gebraucht war, da es bereits zuvor zugelassen worden war, erfüllt es nicht die wesentliche Anforderung der Neuheit, die von der geltenden Rechtsvorschrift gefordert wird.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie den Kauf eines Fahrzeugs mit Plug-in-Hybrid- oder Elektrotechnologie in Erwägung ziehen, um von dem 15 %-Abzug in Ihrer Einkommensteuer (IRPF) zu profitieren, müssen Sie beachten, dass der Zustand des Gutes entscheidend ist. Die Rechtsvorschrift sieht keine Möglichkeit vor, diesen Anreiz auf Gebrauchtwagen anzuwenden, selbst wenn diese aus europäischen Märkten stammen oder erst kürzlich zugelassen wurden.

Dieses Kriterium beschränkt den Umfang des Abzugs ausschließlich auf Einheiten, die als Neufahrzeuge in das Vermögen aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass der Anreiz unter den spezifischen Bedingungen des LIRPF angewendet wird.

Was ratsam ist

Bevor Sie den Kauf eines Fahrzeugs mit dem Ziel formalisieren, die Steuerlast zu senken, ist es notwendig, den Status als "neu" gemäß den Kriterien der Steuerbehörde zu überprüfen. Die Kaufunterlagen und das Datum der Erstzulassung werden Schlüsselelemente sein, um die Anwendung des Abzugs bei einer möglichen Prüfung zu rechtfertigen. Es wird empfohlen, jede Einzelsituation und die technische Dokumentation des Fahrzeugs zu bewerten, um Fehler bei der Steuerfestsetzung zu vermeiden.

Häufige Fragen

Kann ich den Kauf eines gebrauchten Elektroautos absetzen?
Nein, die Rechtsvorschrift schreibt vor, dass das Fahrzeug neu sein muss, um auf den 15 %-Abzug zugreifen zu können.
Welcher Prozentsatz kann für ein neues Elektrofahrzeug abgezogen werden?
Es können 15 Prozent des Fahrzeugwertes abgezogen werden, sofern die Anforderungen des LIRPF erfüllt sind.
Offizielle verbindliche Auskunft V5366-26
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