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Steuerpflichtige können das System der Gewinnzuweisung in Raten nach der Steuererklärung nicht mehr ändern

Die Verwaltung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Vermögenswerten mit aufgeschobenen Zahlungen erfordert eine technische Entscheidung, die langfristige Folgen hat. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat den Umfang der Wahl zwischen der allgemeinen Zuweisungsmethode und dem speziellen Zuweisungssystem für Ratenzahlungsgeschäfte bei der Einkommensteuer (IRPF) klargestellt.

Was die DGT entschieden hat

In der Anfrage wird geprüft, ob ein Steuerpflichtiger den gesamten Betrag eines Kapitalgewinns, der noch nicht zugewiesen wurde, in einem einzigen Veranlagungszeitraum zuweisen kann. Das Kriterium der DGT legt fest, dass die Wahl des speziellen Zuweisungssystems (vorgesehen in Artikel 14.2.d der LIRPF) gegenüber der allgemeinen Regel eine steuerliche Wahl zwischen sich ausschließenden Systemen darstellt.

Da es sich um eine frei ausgeübte Alternative handelt, unterliegt diese Entscheidung der Unwiderruflichkeitsregel gemäß Artikel 119.3 des Allgemeinen Steuergesetzes (LGT). Folglich hat der Steuerpflichtige, sobald die gesetzliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung abgelaufen ist, keine Möglichkeit mehr, auf das gewählte Kriterium zu verzichten. Wenn man sich für das System der anteiligen Zuweisung entschieden hat, muss der Gewinn weiterhin entsprechend den in jedem Veranlagungszeitraum fälligen Zahlungen zugewiesen werden.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie eine natürliche Person sind, die einen Vermögenswert verkauft und eine aufgeschobene Zahlung vereinbart, müssen Sie sich bewusst sein, dass die Entscheidung darüber, wie Sie diesen Gewinn versteuern, nicht nach eigenem Ermessen umkehrbar ist. Wenn Sie sich für das spezielle System entscheiden, um die Steuerlast entsprechend dem Erhalt der Zahlungen zu verteilen, müssen Sie dieses Kriterium über die gesamte Dauer des Zahlungslaufs beibehalten.

Diese Entscheidung der Steuerbehörde verhindert, dass Steuerpflichtige versuchen, die Zuweisung von Gewinnen in bestimmten Veranlagungszeiträumen aus steuerlichen Gründen zu beschleunigen, sobald die Frist für die Steuererklärung abgelaufen ist.

Was ratsam ist

Bei einem Verkauf mit aufgeschobenen Zahlungen ist es notwendig, die finanziellen Auswirkungen beider Systeme vor der Abgabe der Einkommensteuererklärung zu bewerten. Die Wahl sollte auf der Prognose der Cashflows und der voraussichtlichen Steuerlast basieren, wobei zu beachten ist, dass die getroffene Wahl für diesen Vorgang endgültig ist, sobald die gesetzliche Erklärungsfrist verstrichen ist.

Häufige Fragen

Kann ich das Zuweisungssystem ändern, wenn es im nächsten Jahr für mich günstiger ist?
Nein, die Wahl ist gemäß der LGT unwiderruflich, sobald die Frist für die Steuererklärung abgelaufen ist.
Was passiert, wenn ich das System der anteiligen Zuweisung wähle?
Sie müssen den Kapitalgewinn proportional zu den Zahlungen zuweisen, die Sie erhalten.
Offizielle verbindliche Auskunft V1501-26
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