Zum Inhalt springen

Spender von Vereinen ohne Gemeinnützigkeitsstatus können Spenden nicht steuerlich absetzen

Die Möglichkeit, die Steuerlast durch Spenden an soziale Einrichtungen zu senken, hängt nicht nur von der Art der Organisation ab, sondern auch von ihrem spezifischen rechtlichen Status gegenüber der Verwaltung. Vor Kurzem hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) die notwendigen Voraussetzungen präzisiert, damit diese Abzüge in der Einkommensteuererklärung zulässig sind.

Was die DGT entschieden hat

Die gestellte Anfrage bezog sich darauf, ob ein gemeinnütziger Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit benötigt, damit seine Spender den entsprechenden Abzug in der Einkommensteuer (IRPF) geltend machen können. Das entscheidende Organ hat festgestellt, dass der Status als Organisation ohne Gewinnabsicht allein nicht ausreicht.

Damit Spender ein Recht auf den Abzug haben, muss die empfangende Einheit die in Gesetz 49/2002 festgelegten Anforderungen erfüllen oder als gemeinnütziger Verein anerkannt sein. Im analysierten Fall konnte die Einheit den Abzug, der in Artikel 68.3 des IRPF-Gesetzes vorgesehen ist, nicht gewähren, da sie über keine solche Anerkennung verfügt.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie finanzielle Beiträge an Vereine oder soziale Einrichtungen leisten, sollten Sie prüfen, ob diese über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verfügen. Die Tatsache, dass eine Organisation ohne Gewinnabsicht arbeitet, bedeutet nicht automatisch, dass ihre Spender von steuerlichen Anreizen profitieren können. Wenn die Einheit die Vorschriften des Gesetzes 49/2002 oder des Gesetzes 58/2003 nicht erfüllt, ist die Spende in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht abziehbar, was für den Spender höhere Kosten bedeutet, als er ursprünglich vielleicht angenommen hat.

Was ratsam ist

Bevor Sie eine Spende im Hinblick auf eine Steueroptimierung tätigen, ist es notwendig, von der empfangenden Einheit deren Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder den Nachweis anzufordern, dass sie dem Regime des Gesetzes 49/2002 unterliegt. Dieses Dokument ist die Garantie dafür, dass der Abzug bei einer etwaigen Prüfung durch die Steuerbehörde (Agencia Tributaria) gültig ist. Jede Situation sollte individuell bewertet werden, um sicherzustellen, dass die beabsichtigte Steuervergünstigung anwendbar ist.

Häufige Fragen

Reicht es aus, dass ein Verein ohne Gewinnabsicht tätig ist, damit seine Spender den Betrag absetzen können?
Nein, die Einheit muss als gemeinnützig anerkannt sein oder dem Gesetz 49/2002 unterliegen.
Auf welche Rechtsvorschriften stützt sich diese Anforderung?
Sie stützt sich auf das Gesetz 49/2002, das IRPF-Gesetz und das Gesetz 58/2003.
Offizielle verbindliche Auskunft V5334-26
Vollständige Auskunft ansehen →
E-Mail
Kontakt