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Soziale Vereine können Konzerte und Festivals von der Mehrwertsteuer befreien

Die Art einer Einrichtung ist entscheidend für die steuerliche Behandlung ihrer kulturellen Aktivitäten. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat die notwendigen Anforderungen präzisiert, damit die Organisation von Musikveranstaltungen von der Befreiung der Mehrwertsteuer (IVA) profitieren kann.

Was die DGT entschieden hat

Gemäß der Auslegung des Gesetzes 37/1992 unterliegen Musikaufführungen und die Organisation von Veranstaltungen der Steuer, können jedoch befreit sein, wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder einer privaten kulturellen Einrichtung mit sozialem Charakter durchgeführt werden. Damit ein Verein als soziale Einrichtung gilt, muss er strikt die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Keine Gewinnabsicht verfolgen.
  • Über Funktionsträger verfügen, die ihre Aufgaben unentgeltlich und ohne wirtschaftliches Interesse ausüben.
  • Keine Begünstigung von Vorteilen oder Dienstleistungen für die Mitglieder oder deren Familienangehörige vorliegen.

Wenn der Verein diese Bestimmungen erfüllt, kann er die in Artikel 20.uno.14º des IVA-Gesetzes vorgesehene Befreiung auf seine Konzerte und Festivals anwenden.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie einen Kulturverein leiten, hat der Zugang zu dieser Befreiung eine direkte Auswirkung auf Ihre Finanzverwaltung. Wenn Sie sich für die Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Verkauf von Eintrittskarten oder Veranstaltungsdienstleistungen entscheiden, verliert die Einrichtung das Recht, die gezahlten Vorsteuerbeträge (IVA soportado) beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen abzuziehen, die für diese Aktivitäten bestimmt sind. Dies bedeutet, dass die an Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuer zu einem direkten Kostenfaktor für den Verein wird, da sie nicht über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, eine Analyse der Organisationsstruktur der Einrichtung durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen an die Gewinnunabhängigkeit und die Unentgeltlichkeit der Funktionsträger erfüllt. Es muss bewertet werden, ob die steuerliche Ersparnis, die sich daraus ergibt, dass keine Mehrwertsteuer auf die Veranstaltungen erhoben wird, den Verlust des Rechts auf Abzug der Vorsteuerbeträge im täglichen Betrieb ausgleicht. Jede Situation erfordert eine technische Bewertung der Kostenstruktur und der Rechtsnatur der Organisation.

Häufige Fragen

Was passiert mit der Mehrwertsteuer auf die Ausgaben, wenn ich die Befreiung anwende?
Wenn die Tätigkeit befreit ist, kann der Verein die Mehrwertsteuer auf Einkäufe und Dienstleistungen, die mit diesen Veranstaltungen zusammenhängen, nicht abziehen.
Welche Anforderungen muss der Verein erfüllen, um als soziale Einrichtung zu gelten?
Er darf keine Gewinnabsicht verfolgen, muss unentgeltliche Funktionsträger ohne wirtschaftliches Interesse haben und darf weder Mitglieder noch deren Familienangehörige begünstigen.
Offizielle verbindliche Auskunft V5421-26
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