Selbstständige in der direkten Schätzung können Studienkosten nur bei direktem Bezug zur Tätigkeit absetzen
Die Abziehbarkeit von Fortbildungs- und Studienkosten für selbstständige Freiberufler ist ein häufiger Streitpunkt gegenüber der Steuerverwaltung. Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) die notwendigen Anforderungen präzisiert, damit diese Ausgaben als abziehbare Betriebsausgaben in der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden können.
Was die DGT entschieden hat
Die verbindliche Auskunft stellt fest, dass Studienkosten im Rahmen der Methode der direkten Schätzung (estimación directa) strikt die folgenden Kriterien erfüllen müssen, um als abziehbare Ausgaben gelten zu können:
- Bezug zur Tätigkeit: Die Studien müssen in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit und der Erzielung von Einnahmen stehen.
- Nachweis und Erfassung: Sie müssen ordnungsgemäß belegt und in der Buchhaltung oder den entsprechenden Büchern des Freiberuflers erfasst sein.
- Zeitliche Abgrenzung: Sie müssen den geltenden Vorschriften zur zeitlichen Abgrenzung entsprechen.
Die Entscheidung unterstreicht, dass die Bewertung, ob ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen dem Studium und der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht, ausschließlich der Steuerverwaltung obliegt.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie ein selbstständiger Freiberufler sind, der nach der Methode der direkten Schätzung arbeitet, reicht es nicht aus, dass ein Kurs oder eine Fortbildung von persönlichem Interesse ist, um ihn absetzen zu können. Der Schlüssel liegt in der Fähigkeit nachzuweisen, dass dieses Wissen für die Ausübung Ihres aktuellen Berufs notwendig ist und auf die Generierung von Einnahmen abzielt.
Die Verwaltung hat die Befugnis, die Abziehbarkeit jeder Fortbildungsausgabe in Frage zu stellen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verbindung zur wirtschaftlichen Tätigkeit nicht eng genug ist. Dies bedeutet, dass die Beweislast beim Steuerpflichtigen liegt.
Was ratsam ist
Angesichts der Möglichkeit einer Betriebsprüfung ist es von grundlegender Bedeutung, über eine solide Dokumentation zu verfügen, die die Notwendigkeit der Fortbildung belegt. Es wird empfohlen:
- Eine einwandfreie Buchführung zu führen, in der diese Ausgaben detailliert aufgeführt sind.
- Sämtliche Unterlagen aufzubewahren, die den Zusammenhang zwischen den Studieninhalten und den in der wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeübten Funktionen belegen.
- Die Angemessenheit jeder Ausgabe vor deren Aufnahme in die Steuererklärung zu prüfen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Jede berufliche Situation ist einzigartig, weshalb es notwendig ist, die Art jeder Ausgabe individuell zu bewerten.
Häufige Fragen
- Kann ich einen Master absetzen, der keinen Bezug zu meiner aktuellen Tätigkeit hat?
- Nein, die Vorschriften verlangen, dass Fortbildungskosten in direktem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, um abziehbar zu sein.
- Welche dokumentarischen Anforderungen muss ich erfüllen?
- Die Ausgaben müssen ordnungsgemäß belegt, in der Buchhaltung erfasst und unter Einhaltung der korrekten zeitlichen Abgrenzung getätigt worden sein.