Psychologiedienstleistungen sind nur bei Diagnose- oder Behandlungszwecken von der MwSt. befreit
Die Anwendung der Befreiung von der Mehrwertsteuer (IVA) im Bereich der psychischen Gesundheit wirft häufig Fragen über den Umfang von Psychologiedienstleistungen auf. Die Dirección General de Tributos (DGT) hat die Grenzen dieser Befreiung präzisiert, um Fehlinterpretationen darüber zu vermeiden, welche professionellen Dienstleistungen von der Steuer ausgenommen sind.
Was die DGT entschieden hat
Gemäß der Auslegung des Gesetzes 37/1992 müssen zwei Bedingungen strikt erfüllt sein, damit Gesundheitsdienstleistungen die in Artikel 20.Uno.3º vorgesehene Befreiung genießen:
- Objektives Kriterium: Die Dienstleistungen müssen direkt der Diagnose, der Prävention oder der Behandlung von Krankheiten dienen.
- Subjektives Kriterium: Die Leistung muss von medizinischen oder sanitären Fachkräften gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erbracht werden.
Die Steuerbehörde stellt klar, dass, wenn die psychologische Tätigkeit einen anderen Zweck als die Diagnose, die Prävention oder die Behandlung von Krankheiten hat, die Dienstleistung nicht von der Befreiung profitieren kann und zum allgemeinen MwSt.-Satz versteuert werden muss.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie ein Psychologe oder ein Klient sind, der diese Dienste in Anspruch nimmt, ist es wichtig zu verstehen, dass die Befreiung nicht allein deshalb automatisch erfolgt, weil es sich um eine Dienstleistung im Bereich der psychischen Gesundheit handelt. Die Art des Eingriffs bestimmt die Steuerlast. Wenn sich die Tätigkeit auf das persönliche Wohlbefinden, die Beratung oder das Coaching ausrichtet, ohne eine klinische Absicht zur Diagnose oder Behandlung von Pathologien zu verfolgen, unterliegt die Dienstleistung der MwSt.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, die technische Natur jeder erbrachten Intervention zu analysieren. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, muss überprüft werden, ob die Tätigkeit unter die Bestimmungen des Gesetzes 44/2003 fällt und ob der Fachmann über die entsprechende Qualifikation verfügt, die es ihm erlaubt, unter dem Kriterium der Gesundheitsversorgung zu agieren. Jeder Fall erfordert eine technische Bewertung des Zwecks der Dienstleistung, um die korrekte steuerliche Behandlung zu bestimmen.
Häufige Fragen
- Können alle Psychologen MwSt.-befreite Dienstleistungen anbieten?
- Nein, sie müssen gemäß der Rechtsordnung medizinische Fachkräfte sein, um das subjektive Kriterium zu erfüllen.
- Ist psychologische Beratung ohne klinische Zwecke befreit?
- Nein, wenn der Zweck nicht die Diagnose, Prävention oder Behandlung von Krankheiten ist, muss die MwSt. angewendet werden.