Gewinne aus dem Verkauf von Aktien in Fremdwährungen werden in der jeweiligen Währung berechnet
Die Verwaltung von Investitionen an internationalen Märkten bringt eine zusätzliche Komplexität mit sich: die Schwankung von Währungen. Ein Fehler in der Berechnungsmethodik des Vermögenszuwachses oder -verlustes kann zu einer fehlerhaften Veranlagung der Einkommensteuer (IRPF) führen.
Was die DGT entschieden hat
Durch eine verbindliche Auskunft hat die Dirección General de Tributos (DGT) das Verfahren zur Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung von Aktien präzisiert, die in einer anderen Währung als dem Euro denominiert sind. Das Kriterium legt fest, dass die Berechnung des Vermögenszuwachses oder -verlustes in erster Instanz in der Währung erfolgen muss, in der die Aktien denominiert sind.
Sobald dieses Ergebnis in der Originalwährung vorliegt, muss die daraus resultierende Differenz unter Anwendung des am Tag der Vermögensänderung geltenden Wechselkurses in Euro umgerechnet werden. Zudem stellt die Steuerbehörde klar, dass im Falle eines Verkaufs der Wertpapiere Fremdwährungen statt Euro erhalten werden, die Wechselkursdifferenz erst dann in der Steuererklärung berücksichtigt wird, wenn der tatsächliche Umtausch dieser Fremdwährungen in Euro erfolgt.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie mit Wertpapieren handeln, die in Dollar oder anderen Währungen denominiert sind, sollten Sie keine direkte Umrechnung der Kauf- und Verkaufspreise in Euro vornehmen, um den Gewinn zu ermitteln. Der Prozess erfordert einen Zwischenschritt der Berechnung in der Fremdwährung, um das tatsächliche Ergebnis der Transaktion in dieser Währung vor der endgültigen Umrechnung zu bestimmen.
Dieses Kriterium unterscheidet klar zwischen dem Ergebnis der Veräußerung des Wertpapiers und dem Ergebnis aus der Wechselkursdifferenz. Die Wechselkursdifferenz entfaltet erst in dem Moment steuerliche Wirkung, in dem der Steuerpflichtige die erhaltenen Fremdwährungen tatsächlich in Euro umtauscht.
Was ratsam ist
Um die Einhaltung der IRPF-Vorschriften zu gewährleisten, ist Folgendes erforderlich:
- Berechnung des Transaktionsergebnisses unter Verwendung der Währung, in der die Aktien denominiert sind.
- Anwendung des offiziellen Wechselkurses des Datums der Transaktion für die Umrechnung in Euro.
- Aufschub der steuerlichen Berücksichtigung der Wechselkursdifferenz, bis der tatsächliche Umtausch der Fremdwährungen in Euro erfolgt.
- Führung eines detaillierten Registers der bei jeder Transaktion angewandten Wechselkurse, um Unstimmigkeiten mit der Verwaltung zu vermeiden.
Häufige Fragen
- Muss ich den Kauf- und Verkaufspreis in Euro umrechnen, bevor ich den Gewinn berechne?
- Nein, die Berechnung muss zuerst in der Währung erfolgen, in der die Aktien denominiert sind, und anschließend muss das Ergebnis in Euro umgerechnet werden.
- Wann wird die Wechselkursdifferenz steuerpflichtig, wenn ich die Fremdwährungen nicht sofort in Euro umtausche?
- Die Wechselkursdifferenz wird erst dann steuerlich berücksichtigt, wenn der Umtausch der Fremdwährungen in Euro tatsächlich durchgeführt wird.