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Eigentümer können den Steuerabzug für Eigenverbrauch bei der Installation von Lithium-Batterien geltend machen

Die Integration von Energiespeichersystemen, wie etwa Lithium-Batterien, in bereits bestehende Photovoltaikanlagen wirft Fragen bezüglich des Zugangs zu den in der Einkommensteuer-Gesetz (Ley del IRPF) vorgesehenen steuerlichen Anreizen auf. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat kürzlich zu dieser technischen Frage Stellung genommen.

Was die DGT entschieden hat

Die Verwaltung hat den Umfang der verfügbaren Abzüge für Verbesserungen des Energieverbrauchs präzisiert:

  • Abzug für Eigenverbrauch: Die zweiundsechzigste Zusatzbestimmung ermöglicht es, Speichersysteme in diesen Abzug einzubeziehen. Dieser Anreiz findet auf die bis zum 31. Dezember 2026 gezahlten Beträge Anwendung.
  • Abzug für Energieeffizienz: Um auf den Abzug gemäß der fünfzigsten Zusatzbestimmung zugreifen zu können, muss durch ein Zertifikat nachgewiesen werden, dass der Verbrauch an nicht erneuerbarer Primärenergie um mindestens 30 % gesenkt wurde oder die Energieeffizienzklasse auf 'A' oder 'B' verbessert wurde.
  • Verbot der Doppelnutzung: Die DGT stellt fest, dass es nicht möglich ist, beide Abzüge für dieselbe Installation in derselben Immobilie anzuwenden.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und entscheiden, Ihrem aktuellen Photovoltaiksystem Lithium-Batterien hinzuzufügen, haben Sie die Möglichkeit, steuerliche Anreize zu nutzen, müssen jedoch den richtigen Weg wählen. Wenn die Installation der Batterien die Energieeffizienzklasse der Immobilie nicht erhöht oder den Primärenergieverbrauch nicht gemäß den geforderten Bedingungen senkt, wird die praktikabelste Option der Abzug für Eigenverbrauch sein, der Speichersysteme ausdrücklich vorsieht.

Was ratsam ist

Bevor Sie die Investition tätigen, ist es notwendig, die technischen Auswirkungen der Batterie auf die Immobilie zu bewerten. Wenn die Verbesserung es ermöglicht, die Klasse 'A' oder 'B' zu erreichen oder eine Senkung des nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauchs um 30 % zu erzielen, könnten Sie den Abzug für Energieeffizienz wählen. Da jedoch eine gleichzeitige Anwendung beider Abzüge auf dieselbe Installation nicht zulässig ist, ist es von entscheidender Bedeutung, über das entsprechende technische Zertifikat zu verfügen, das die gewählte Option untermauert, um Unstimmigkeiten mit der Steuerbehörde (Agencia Tributaria) zu vermeiden.

Häufige Fragen

Kann ich beide Abzüge für dieselbe Batterieinstallation nutzen?
Nein, die Vorschriften verhindern die Anwendung beider Abzüge auf dieselbe Installation in derselben Immobilie.
Bis wann ist der Abzug für Eigenverbrauch anwendbar?
Er findet Anwendung auf die bis zum 31. Dezember 2026 gezahlten Beträge.
Offizielle verbindliche Auskunft V5290-26
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