Die Ermäßigung bei Aufnahme einer Tätigkeit gilt nur für die erste Tätigkeit im Kalenderjahr
Die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit bringt spezifische Steuervorteile mit sich, unter denen die Ermäßigung bei Aufnahme einer Tätigkeit in der Einkommensteuer (IRPF) hervorsticht. Die Anwendung dieses Vorteils unterliegt jedoch zeitlichen Bedingungen und dem Prinzip der Exklusivität innerhalb desselben Steuerjahres.
Was die DGT entschieden hat
Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat festgelegt, dass die Ermäßigung bei Aufnahme einer Tätigkeit ausschließlich auf die Nettoerträge der ersten wirtschaftlichen Tätigkeit angewendet wird, die im Jahr aufgenommen wird, sofern der Steuerpflichtige im vorangegangenen Kalenderjahr keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat.
Das Kriterium besagt, dass ein Steuerpflichtiger, der eine Tätigkeit mit positiven Erträgen aufnimmt und diese später einstellt, um innerhalb desselben Kalenderjahres eine neue Tätigkeit zu beginnen, keinen Anspruch auf die Ermäßigung für die zweite Tätigkeit hat. Infolgedessen kann der Steuervorteil nur auf den positiven Nettoertrag angewendet werden, der aus der ersten aufgenommenen Tätigkeit resultiert.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine natürliche Person sind, die wirtschaftliche Tätigkeiten auf Basis der direkten Schätzung (estimación directa) ausübt, müssen Sie beachten, dass dieser Vorteil nicht für mehrere im selben Jahr begonnene Projekte kumuliert werden kann. Das Steuersystem zielt darauf ab, den ersten Schritt in eine wirtschaftliche Tätigkeit zu fördern, erlaubt es jedoch nicht, das Kalenderjahr aufzuspalten, um die Ermäßigung mehrfach anzuwenden.
Dieses Szenario betrifft direkt diejenigen, die sich entscheiden, mitten im Jahr den Sektor oder das Geschäftsmodell zu wechseln. Wenn die erste Tätigkeit bereits Erträge generiert und die Möglichkeit zur Anwendung der Ermäßigung ausgeschöpft hat, bleibt jede nachfolgende in diesem Steuerzeitraum begonnene Tätigkeit von diesem Vorteil ausgeschlossen.
Was ratsam ist
Es ist notwendig, die Planung der wirtschaftlichen Tätigkeiten zu analysieren, bevor man deren Anmeldung im Unternehmensregister (censo de empresarios) vornimmt. Falls mehrere Tätigkeitsaufnahmen oder Geschäftsmodelländerungen während des Jahres geplant sind, muss berücksichtigt werden, dass die Ermäßigung von 20 % nur für das erste Projekt wirksam ist, das positive Nettoerträge generiert.
Jede Situation einer Tätigkeitsaufnahme muss individuell bewertet werden, um festzustellen, ob die Anforderungen erfüllt sind, im Vorjahr keine Tätigkeit ausgeübt zu haben, und um zu identifizieren, welche Tätigkeit tatsächlich die Anwendung der Ermäßigung gemäß dem IRPF-Gesetz ermöglicht.
Häufige Fragen
- Kann ich die Ermäßigung auf zwei verschiedene Tätigkeiten anwenden, wenn ich diese in unterschiedlichen Monaten beginne?
- Nein, die Ermäßigung findet nur Anwendung auf die Erträge der ersten im Kalenderjahr aufgenommenen Tätigkeit.
- Welche Anforderung muss ich in Bezug auf das Vorjahr erfüllen?
- Man darf im unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben.