Zum Inhalt springen

Autoren, die ihre Bücher selbst veröffentlichen, müssen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit versteuern

Die Art der Einkünfte aus literarischer Schöpfung hat Zweifel an ihrer korrekten steuerlichen Einstufung in der Einkommensteuer (IRPF) aufgeworfen. Kürzlich hat die Generaldirektion für Steuern (DGT) die Grenze zwischen Arbeitseinkünften und Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit im Kontext der Selbstveröffentlichung präzisiert.

Was die DGT entschieden hat

Die Verwaltung hat festgelegt, dass wenn ein Autor beschließt, sein Werk selbst zu veröffentlichen, die aus dieser Verwertung resultierenden Einkünfte als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit einzustufen sind. Das Kriterium besagt, dass der Unterschied in der Verwaltung der Verwertung liegt: Wenn die Veröffentlichung durch einen Dritten erfolgt, dem die Verwertungsrechte übertragen wurden, behalten die Einkünfte ihren Charakter als Arbeitseinkommen.

Wenn der Autor jedoch die direkte Verwaltung des Verlags und des Verkaufs übernimmt, entsteht die Struktur einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Falls der Autor bereits eine vorherige berufliche Tätigkeit ausübt, werden die Vergütungen für die Übertragung von Rechten in seine üblichen Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit integriert.

Was das für Sie bedeutet

Wenn Sie ein Content-Ersteller oder Schriftsteller sind, der beschlossen hat, auf einen traditionellen Verlag zu verzichten, um seinen eigenen Buchverkauf zu verwalten, ändert sich Ihre steuerliche Situation. Sie können diese Einkünfte nicht einfach als Arbeitseinkünfte aus der Übertragung von geistigen Eigentumsrechten deklarieren.

Diese Einstufung bedeutet, dass Sie die steuerlichen Verpflichtungen eines Freiberuflers oder Unternehmers erfüllen müssen, was eine andere Buchhaltungs- und Einnahmenverwaltung erfordert als die eines Arbeitnehmers oder eines bloßen Rechteübertragenden.

Was ratsam ist

Es ist notwendig, die Vermarktungsstruktur Ihrer Werke zu analysieren. Wenn Ihr Geschäftsmodell auf der direkten Selbstveröffentlichung basiert, müssen Sie Ihre Buchhaltung darauf vorbereiten, diese Einkünfte als wirtschaftliche Tätigkeit zu deklarieren. Da die steuerliche Einstufung davon abhängt, wie die Verwertung der Rechte verwaltet wird, ist es von entscheidender Bedeutung, jeden Einzelfall zu bewerten, um sicherzustellen, dass die Einkommensteuererklärung der Realität Ihrer beruflichen Tätigkeit entspricht.

Häufige Fragen

Kann ich die Selbstveröffentlichung als Arbeitseinkommen deklarieren?
Nein, wenn der Autor die Herausgabe und den Verkauf direkt verwaltet, verlangt die DGT die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit.
Was passiert, wenn ich bereits selbstständig tätig bin?
Die Einkünfte aus der Übertragung von Rechten werden in Ihre Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit integriert.
Offizielle verbindliche Auskunft V5371-26
Vollständige Auskunft ansehen →
E-Mail
Kontakt