Am Boden fixierte Fertighäuser unterliegen dem 10 %-igen Mehrwertsteuersatz
Die Beschaffenheit von modularen und vorgefertigten Konstruktionen hat Zweifel an dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz (IVA) beim Erwerb aufgeworfen. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) hat die notwendige technische Unterscheidung geklärt, um zu bestimmen, ob diese Strukturen mit dem ermäßigten oder dem Regelsatz besteuert werden müssen.
Was die DGT entschieden hat
Die Verwaltung stellt fest, dass Fertighäuser und modulare Konstruktionen als Gebäude gelten, sofern sie zwei gleichzeitige Anforderungen erfüllen: Sie müssen dauerhaft mit dem Boden verbunden sein und ihre Zweckbestimmung muss die Nutzung als Wohnraum sein. In diesem Fall unterliegt der Vorgang dem ermäßigten Steuersatz von 10 % gemäß dem Gesetz 37/1992 über die Mehrwertsteuer (IVA).
Die Entscheidung warnt jedoch davor, dass eine Struktur nicht als Gebäude gilt, wenn sie die Fähigkeit besitzt, an einen anderen Ort versetzt zu werden, ohne dass dies eine Zerstörung der Substanz oder eine Beeinträchtigung des Objekts zur Folge hat. Unter diesen Umständen kann der Vorgang nicht vom ermäßigten Steuersatz profitieren, und es muss der Regelsatz von 21 % angewendet werden.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine Privatperson sind, die an dem Erwerb einer solchen Art von Wohnung interessiert ist, hängt die steuerliche Belastung Ihrer Investition direkt von der technischen Installation der Struktur ab. Der Schlüssel liegt nicht allein in der Nutzung, sondern in der Unbeweglichkeit der Konstruktion in Bezug auf das Grundstück.
- Wenn das Haus dauerhaft verankert ist: Es wird der Satz von 10 % angewendet, was eine erhebliche Ersparnis beim Endpreis bedeutet.
- Wenn das Haus leicht versetzbar ist: Es wird der Satz von 21 % angewendet, was die Steuerlast des Kaufs erhöht.
Was ratsam ist
Bevor Sie den Kauf eines Fertig- oder Modulhauses formalisieren, ist es notwendig, die technischen Spezifikationen der Installation zu überprüfen. Es ist von entscheidender Bedeutung zu bestätigen, ob die Methode der Bodenbefestigung die Beständigkeit der Struktur garantiert oder ob sie im Gegenteil einen Versetz ohne Schäden ermöglicht. Es wird empfohlen, den Kaufvertrag und die Montageeigenschaften zu analysieren, um Überraschungen bei der Steuerabrechnung zu vermeiden.
Häufige Fragen
- Was bestimmt, dass ein Fertighaus als Gebäude gilt?
- Seine dauerhafte Verbindung mit dem Boden und seine Eignung, als Wohnraum genutzt zu werden.
- Wann wird bei diesen Konstruktionen die MwSt. von 21 % angewendet?
- Wenn die Struktur an einen anderen Ort versetzt werden kann, ohne das Objekt oder seine Substanz zu beeinträchtigen.