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V5474-26 13. August 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · deducibilidad

Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben: Dokumentation und tatsächlicher Geschäftsvorfall entscheidend

Eine Gesellschaft von Handelsvertretern erkundigt sich nach der Form der Rechtfertigung und Dokumentation ihrer Ausgaben. Die DGT stellt klar, dass die Abzugsfähigkeit von der geltenden Rechtsnorm abhängt und die Rechtfertigung eine Tatsachenfrage ist, die durch rechtlich zulässige Mittel nachgewiesen werden muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Es wird gefragt:

Die Entscheidung der DGT

Der dokumentarische Nachweis von Ausgaben ist eine Tatsachenfrage, die durch alle im Recht zugelassenen Mittel gemäß dem allgemeinen Steuergesetz nachgewiesen werden muss. Betriebsausgaben müssen vorrangig durch eine Rechnung oder ein Ersatzdokument nachgewiesen werden, wobei die Rechnung kein privilegiertes Beweismittel ist, wenn die Verwaltung die Realität des Vorgangs in Frage stellt. Es obliegt dem Steuerpflichtigen, Beweise für die Existenz der Vorgänge zu erbringen, und die Bewertung der Dokumentation liegt in der Zuständigkeit der Verwaltung.

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