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Ein Privatperson fragt an, ob der Bau eines Wohnhauses im Rahmen eines Eigenheimprojekts zur langfristigen Vermietung mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % besteuert werden kann. Die DGT stellt klar, dass dieser Satz anwendbar ist, sofern das Gebäude aufgrund seiner objektiven Merkmale für die Wohnnutzung geeignet ist, ohne dass eine Wohnungsbescheinigung oder eine Nutzungsgenehmigung zwingend erforderlich ist.
Cuestión planteada Se cuestiona, a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido, si la construcción de la vivienda tributará al tipo impositivo reducido del 10 por ciento, conforme al artículo 91.Uno.3.1.º de la Ley 37/1992, de 28 de diciembre, del Impuesto sobre el Valor Añadido.
El tipo reducido del 10% procede en ejecuciones de obra de construcción o rehabilitación de edificios destinados principalmente a viviendas. La aptitud para uso de vivienda es una circunstancia objetiva que se desprende del diseño, la construcción y el destino legal posible, no estando condicionada a la existencia de cédula de habitabilidad o licencia de ocupación. El interesado deberá aportar los medios de prueba que justifiquen dicha aptitud para ser valorados por la Administración.
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