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V5451-26 6. August 2026 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Steuerbefreiung des Europäischen Universitätsinstituts gilt nicht automatisch für Stipendiaten

Ein Forscher erkundigt sich, ob sein Postdoktorandenstipendium in Italien aufgrund des Abkommens des Europäischen Universitätsinstituts steuerbefreit ist und ob er in Spanien steueransässig sein wird. Die DGT stellt fest, dass das Stipendium ohne Nachweis der Zugehörigkeit zu den privilegierten Personenkategorien diese spezifische Befreiung nicht genießt. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den Kriterien des Aufenthalts und des wirtschaftlichen Mittelpunkts.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada El consultante plantea si sería residente fiscal en España y la tributación de la renta correspondiente a la beca, en concreto, si quedaría exenta conforme al Convenio por el que se crea un Instituto Universitario Europeo.

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