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Es wird angefragt, wie die Erträge aus Vermögenswerten einer noch nicht abgewickelten Erbengemeinschaft (herencia yacente) zu versteuern sind, während die Gültigkeit eines Testaments geprüft wird. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte den Erben oder Vermächtnisnehmern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet werden, unabhängig davon, ob sie über diese verfügen können.
Cuestión planteada Tributación de los rendimientos derivados de los activos de los que era titular la causante al tiempo de su fallecimiento en sus respectivas autoliquidaciones en el Impuesto sobre la Renta de la Personas Físicas o el Impuesto sobre la Renta de No Residentes.
Las rentas generadas por una herencia yacente se atribuyen a los socios, herederos, comuneros o partícipes según las normas o pactos aplicables o, en su defecto, por partes iguales. Dichas rentas mantienen la naturaleza de la fuente de donde proceden y se imputan al período impositivo en que sean exigibles por su perceptor. La atribución se realiza conforme a la participación de cada uno, aunque no hubieran podido disponer de las rentas.
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