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Ein Gastronomiebetrieb erkundigt sich, ob Vorsteuerbeträge, die die Finanzverwaltung im Rahmen eines Prüfungsverfahrens in einer rechtskräftigen Veranlagung gestrichen hat, wieder abgezogen werden können. Die DGT stellt klar, dass das Recht auf Vorsteuerabzug bestehen bleibt, sofern keine tatsächliche rechtliche Auseinandersetzung vorlag und die vierjährige Frist ab dem Zeitpunkt der Steuerentstehung noch nicht verstrichen ist.
Cuestión planteada Se plantea si la consultante puede deducir las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido deducidas en las autoliquidaciones del año 2023 y que fueron eliminadas mediante la liquidación firme de la Administración tributaria.
La eliminación de deducciones por falta de acreditación en una liquidación firme no afecta a la deducibilidad de las cuotas soportadas. El derecho a la deducción es un derecho y no una opción tributaria, por lo que puede ejercitarse en el periodo de devengo o en los sucesivos. El plazo de cuatro años para deducir se cuenta desde el nacimiento del derecho (el devengo), salvo que exista una controversia administrativa o judicial que suspenda el cómputo.
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