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V5418-26 30. Juli 2026 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · rehabilitación de edificaciones

Der 10 %-IVA-Satz für Sanierungsarbeiten setzt die Eignung des Gebäudes als Wohnraum voraus

Ein Unternehmen erkundigt sich nach dem geltenden Mehrwertsteuersatz für Renovierungsarbeiten an vier ländlichen Ferienhäusern zur touristischen Vermietung. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung des ermäßigten Satzes von 10 % bei Sanierungen das Gebäude als Wohnraum geeignet sein muss. Das Fehlen einer Wohnbescheinigung (cédula de habitabilidad) stellt dabei kein Hindernis dar, sofern die Eignung durch andere Mittel nachgewiesen werden kann.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tipo del Impuesto sobre el Valor Añadido aplicable a dichas obras de reforma.

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