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V5410-16 21. Dezember 2016 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · donación

Einzahlung privater Gelder auf ein Gemeinschaftskonto ist ohne Schenkungsabsicht keine Schenkung

Ein Steuerzahler wollte wissen, ob die Einzahlung einer Abfindung auf ein gemeinsames Konto mit seinem Lebenspartner eine steuerpflichtige Schenkung darstellt. Die DGT stellt klar, dass die Mitinhaberschaft eines Kontos lediglich die Verfügungsgewalt über die Mittel gewährt, jedoch nicht deren Eigentum begründet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Einzahlung der Entschädigung auf ein Konto mit beiden Inhabern die Entstehung der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Schenkung begründet und ob dies vermieden werden könnte, indem sie auf ein Konto des Ratsuchenden eingezahlt wird, für das sein Partner zeichnungsberechtigt ist. Falls ja, wird gefragt, ob die durch die besagte Entschädigung erwirtschafteten Erträge hälftig auf die beiden Mitinhaber des Gemeinschaftskontos zuzurechnen sind.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine Schenkung vorliegt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: ein Verfügungsgeschäft mit Schenkungswillen, die Annahme durch den Beschenkten und die Kenntnis dieser Annahme durch den Schenker. Die bloße Einzahlung von Eigenmitteln auf ein Gemeinschaftskonto stellt keine Schenkung dar, da die Mitinhaberschaft lediglich Verfügungsrechte gegenüber der Bank gewährt, nicht jedoch das Eigentum an den Mitteln. Daher müssen die erwirtschafteten Kapitalerträge vom alleinigen Eigentümer versteuert werden.

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