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Es wird geklärt, ob ein Wohnsitz für die Steuerbefreiung von Personen über 65 Jahren als Hauptwohnsitz gilt, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung weiterhin angewendet werden kann, sofern die Veräußerung innerhalb von zwei Jahren nach dem Wohnsitzwechsel stattfindet.
Cuestión planteada Si la vivienda mantiene la condición de habitual a efectos de la exención del artículo 33.4.b) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y de la no imputación de renta inmobiliaria.
Para la exención de mayores de 65 años, se entiende que la vivienda es habitual si lo fue hasta cualquier día de los dos años anteriores a la transmisión. En este caso, al haber residido más de tres años, el plazo para aplicar la exención finaliza el mismo día de los dos años posteriores al cambio de residencia. Al no ser ya la vivienda habitual, los titulares deben imputar la renta inmobiliaria.
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