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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug für den Kauf eines Plug-in-Hybridfahrzeugs geltend machen kann, das zuvor von einem Händler als Vorführwagen zugelassen wurde. Die DGT stellt klar, dass der Abzug nicht möglich ist, da das Fahrzeug nicht erstmals in Spanien auf den Namen des Käufers zugelassen wurde.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la deducción prevista en la disposición adicional quincuagésima octava de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para acceder a la deducción por adquisición de vehículos eléctricos, el vehículo debe estar matriculado por primera vez en España a nombre del contribuyente antes de 31 de diciembre de 2026. Al haber sido matriculado previamente en España por el concesionario (como vehículo de demostración), no se cumple el requisito de que la primera matriculación en territorio nacional sea a nombre del contribuyente.
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