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Eine Steuerpflichtige fragt an, ob sie den Abzug für Maßnahmen zur Energieeffizienz in ihrem Hauptwohnsitz ohne Beschränkung auf ihren Eigentumsanteil geltend machen kann, da die Rechnungen auf ihren Ehepartner ausgestellt sind. Die DGT stellt klar, dass jeder Miteigentümer die Beträge, die er im Verhältnis zu seinem Eigentumsanteil geleistet hat, abziehen kann, unabhängig davon, auf wen die Rechnung ausgestellt ist.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicarse la deducción por obras para la mejora de la eficiencia energética en viviendas prevista en el apartado 3 de la disposición adicional quincuagésima de la LIRPF sin limitarse al porcentaje de titularidad.
Cada copropietario de la vivienda podrá practicar la deducción por las cantidades que haya satisfecho por las obras en la parte que proporcionalmente se corresponda con su porcentaje de titularidad. Esto es aplicable aunque la factura de las obras se haya expedido únicamente a nombre de uno de los cotitulares. Los copropietarios podrán acreditar que han satisfecho dichas cantidades mediante cualquier medio de prueba válido en Derecho.
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