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Ein Steuerpflichtiger erhielt nach einem gewonnenen Gerichtsverfahren eine Entschädigung in Höhe von 1.800 Euro für den Erhalt eines Mutterschaftszuschusses. Die DGT stellt fest, dass dieser Betrag nicht steuerfrei ist und als Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, wobei die Kosten für die Rechtsverteidigung abzuziehen sind.
Cuestión planteada Tributación de la indemnización de 1.800 euros de acuerdo con lo establecido en las sentencias del TJUE de 14 de septiembre de 2023 y del Tribunal Supremo de número 997/2023 de 15 de noviembre.
La indemnización de 1.800 euros no está exenta por no ser por daños personales, sino por daños patrimoniales. Al ser compensatoria de las costas, constituye una ganancia patrimonial según el artículo 33.1 de la Ley del IRPF. Para calcularla, se debe deducir del importe recibido los gastos de defensa jurídica incurridos, sin que dicha deducción pueda superar el importe de la indemnización. Los gastos de defensa jurídica son deducibles de los rendimientos del trabajo con un límite de 300 euros anuales.
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