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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den 30 %-Abzug auf eine Abfindung im Wege eines Aufhebungsvertrags nach einem Trennungsplan anwenden kann, nachdem er diesen Abzug bereits zuvor auf eine Betriebszugehörigkeitsprämie angewendet hat. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, da sich die Fünfjahresfrist nur auf Einkünfte mit einem Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren bezieht und nicht auf solche, die nachweislich unregelmäßig erzielt werden.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la reducción del 30 por ciento del artículo 18.2 de la LIRPF a la cantidad percibida, teniendo en cuenta que también aplicó dicha reducción a un premio por antigüedad en 2023.
La reducción del 30% del artículo 18.2 de la LIRPF es aplicable a las cantidades por resolución de mutuo acuerdo de la relación laboral si se imputan en un único período impositivo. La prohibición de aplicar la reducción si se han percibido otros rendimientos con reducción en los cinco años anteriores solo se aplica a rendimientos con período de generación superior a dos años. Al ser la indemnización un rendimiento obtenido de forma notoriamente irregular (artículo 12.1 f del RIRPF), no se ve afectada por dicha limitación.
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