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Es wurde angefragt, ob psychologische Leistungen, die auf Prävention, Unterstützung sowie Intervention im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden ausgerichtet sind, von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung greift, wenn die Leistungen therapeutischen Charakter haben oder der Diagnose, Prävention oder Behandlung von Krankheiten dienen und von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal erbracht werden.
Cuestión planteada Si los servicios prestados se encuentran exentos del Impuesto sobre el Valor Añadido de acuerdo con lo dispuesto en el artículo 20.Uno.3º de la ley 37/1992.
Para que los servicios de asistencia sanitaria estén exentos según el artículo 20.Uno.3º de la Ley 37/1992, deben concurrir dos requisitos: uno objetivo, que los servicios consistan en diagnóstico, prevención o tratamiento de enfermedades; y uno subjetivo, que sean prestados por profesionales médicos o sanitarios según el ordenamiento jurídico. La exención no se aplica a servicios con una finalidad distinta al diagnóstico, prevención o tratamiento de enfermedades.
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